Gernot Wagner

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07. April 2001

Ein Ed Fagan für Bangladesch?

Ein Ed Fagan für Bangladesch? Juristische Schritte gegen die Klimapolitik der USA müssten möglich sein

Die Presse, 7. April 2001, Gastkommentar, Seite 2.

Kurz vor den US-Präsidentenwahlen letzten November versprach George W. Bush, Kohlendioxid vor dem Gesetz als Luftschadstoff einstufen zu lassen und konkrete Maßnahmen zu setzen um dessen Ausstoß zu vermindern. Präsident Bushs Versprechen wurde während der Kampagne kaum beachtet.

Dennoch waren die Reaktionen groß, als Bush verkündete, Kohlendioxid doch nicht als Schadstoff deklarieren zu lassen. Bush erklärte, daß die Wissenschaft noch nicht reif sei, das Problem der Klimaveränderung – insbesondere dessen Ursachen – zu verstehen. Die wissenschaftliche Grundlage für eine solche Behauptung verliert allerdings zusehends an Boden.

In seinem Bericht vor fünf Jahren hat der UNO-Wissenschaftsrat zur Klimaveränderung (IPCC) noch festgestellt, daß die Beweislage auf einen spürbaren menschlichen Einfluß auf das Weltklima hindeutet. In seinem jüngsten Bericht stellt der IPCC schon dezidiert fest, daß Menschen wesentlich zur beobachteten Erwärmung der letzten 50 Jahre beigetragen haben. Dieser Bericht stellt den Konsensus mehrerer hundert Wissenschaftler weltweit dar – eine Gruppe, die sowohl aus Umweltschützern als auch aus Vertretern von Industrie und Wirtschaft besteht.

Dennoch halten die USA noch immer an dem Standpunkt fest, daß die menschliche Rolle übertrieben dargestellt werde. Diese Position sollte einen nicht verwundern, zumal die USA nur vier Prozent der Weltbevölkerung stellen und dennoch für 25 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen verantwortlich zeichnen. Aber seit wann ist es Brauch, auf ein Geständnis der schuldigen Partei zu warten?

Die USA haben ja bekanntlich die Kunst des internationalen Rechtsstreits perfektioniert. Der New Yorker Anwalt Ed Fagan hat gezeigt, daß es mit ausreichend Druck möglich ist, Forderungen einzuklagen, für die kein Gericht dieser Welt zuständig ist. Es hat genügt, einen internationalen Konsensus zu erlangen und soviel Druck auf schweizerische, deutsche und österreichische Unternehmen sowie die jeweiligen Regierungen auszuüben, daß sich diese bereit erklärt haben, Entschädigungszahlungen zu tätigen.

Ein direkter Vergleich zwischen Opfern des Holocaust und Opfern der globalen Klimaerwärmung ist selbstverständlich nicht möglich und würde den berechtigten Schadenersatzansprüchen vieler Holocaustopfern keinen guten Dienst erweisen, aber gewisse Parallelen sind ersichtlich. Über das nächste Jahrhundert werden beispielsweise Dutzende Millionen Bürger von Bangladesch und anderen Küsten- und Inselstaaten durch steigenden Meeresspiegel von ihrer Heimat vertrieben werden. Wenn man jetzt noch bedenkt, daß die USA der Hauptverursacher dieser Klimaveränderung sind, stellt es keinen intellektuellen Quantensprung dar, Amerika für die Ozeanisierung dieser Gebiete hauptverantwortlich zu machen.

Es wäre schwierig, Schadenersatz für Ereignisse zu fordern, die sich über die nächsten hundert Jahre abzeichnen werden, aber es gibt Alternativen. Wissenschaftler sind sich zwar über die direkten Zusammenhänge zwischen Klimaveränderungen und Flut-, Sturm- oder Dürrekatastrophen nicht gänzlich einig, aber alles deutet darauf hin, daß sich diese extremen Wettersituationen mit den Veränderungen im Weltklima vermehrt haben und auch noch weiter vermehren werden.

Es ist jetzt nur mehr nötig, einen glaubwürdigen Mittelwert für diesen Anstieg zu finden, und schon gibt es Grund genug, die USA für zig tausend Menschenleben zur Verantwortung zu ziehen. Juristische Schritte gegen die Klimapolitik der USA müssten möglich sein.

Geschrieben von Gernot Wagner, Samstag, April 07, 2001.

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